Buchführung
  • Bankbuchhaltung und Kassenbuch

  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

  • Rechnungsstellung und Rechnungskontrolle

  • Spesenabrechnung / Reisekostenabrechnung



Bitte beachten Sie, dass wir das Buchen laufender Geschäftsvorfälle nur lt.StBerg § 6, Nr.3 und 4, übernehmen können. Darüber hinaus gehende Hilfeleistungen in Steuersachen werden von einer Steuerberatungskanzlei - unserem Kooperationspartner- übernommen.

 

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